Die Erziehungsbeauftragung, der sogenannte Muttizettel, kann nur dann minderjährigen Eintritt verschaffen, wenn Folgendes nicht zur Hürde wird:

  1. Wenn wir der Meinung sind, dass die Person reif genung ist und zu unserer Gastronomie passt. Wir behalten uns vor, ohne Angabe von Gründen den Einlass zu verweigern, obwohl die Person alle nachfolgenden Punkte erfüllt.
  2. Die Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Die Person muss im Besitz einer nachweislich (Telefonnummer muss draufstehen und Eltern müssen erreichbar sein) von Ihren Eltern unterschriebenen Erziehungsbeauftragung sein.
  4. Der Erziehungsbeauftragte muss anwesend sein und sich ausweisen können. Sobald der Erziehungsbeauftragte die Stevia.Bar verlässt, muss auch der Erziehungsbeauftragungs-Inhaber die Gastronomie verlassen.
  5. Das Ordnungspersonal gewährt nur Personen Einlass, die nach Aufforderung ihr Alter mit Hilfe folgender Dokumente nachweisen können.
    – (Personal)-Ausweis, in anderen Länder auch ID genannt.
    – Reisepass
    – Führerschein